Begriff: Advance-freight

Im allgemeinen ist die Fracht bei Seefrachtverträgen im Bestimmungshafen bei Ablieferung an den Empfänger zahlbar. In der Trampschiffahrt wird jedoch i.d.R. vertraglich vereinbart, dass 1/3 der Gesamtfracht als A. (Vorschuss), abzüglich 3 Prozent für Versicherung und Zinsen, bei Ladungsbeginn des Schiffes zu zahlen ist.

In der Linienfahrt siehe unter Freight prepaid