Oberbegriff für Ab Schiff oder Ab Kai -Geschäfte. Dabei trägt der Ablader die Kosten und Gefahren, bis die Ware am vereinbarten Ort angekommen ist.
Begriff:Ankunftsvertrag
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Oberbegriff für Ab Schiff oder Ab Kai -Geschäfte. Dabei trägt der Ablader die Kosten und Gefahren, bis die Ware am vereinbarten Ort angekommen ist.