(Völkerrecht), die zum Gebiet eines Staates gehörenden und seiner Rechtsetzung unterworfenen natürlichen und künstlichen Wasserflächen (besonders Flüsse, Häfen, Reeden, Buchten) des Festlandes.
Begriff:Binnengewässer
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(Völkerrecht), die zum Gebiet eines Staates gehörenden und seiner Rechtsetzung unterworfenen natürlichen und künstlichen Wasserflächen (besonders Flüsse, Häfen, Reeden, Buchten) des Festlandes.