Begriff: Bundeswasserstraßen

die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehenden schiffbaren Flüsse, Seen, Kanäle und Küstengewässer (Binnenschifffahrt). Für Unterhaltung, Betrieb und Ausbau der Bundeswasserstraßen ist der Bundesverkehrsminister zuständig, dem dazu die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen mit Wasser- und Schifffahrtsämtern unterstehen. Die Gesamtlänge der Bundeswasserstraßen beträgt rund 7 467 km (Seeschifffahrtsstraßen rund 800 km, Binnenschifffahrtsstraßen rund 6 600 km).