Begriff: CONTINGENCIES CLAUSE

Eine Klausel in Konferenztarifen, die es den Mitgliedern (Reedereien) gestattet, Erhoehungen von Frachtraten und Zuschlaegen, sowie die Erhebung von Surcharges ohne vorherige Ankuendigung durchzufuehren und zwar bei 1. Drohender Kriegsgefahr/ im Kriegsfall/ bei Sanktionen, 2. Wechselkursaenderungen, 3. Verstopfungen in Ladeund Loeschhaefen, 4. Drohender oder eingetretener Schliessung des Suez-Kanals, 5. irgendeinem anderen, besonderen, unvorhergesehenen Ereignis ausserhalb der Kontrolle der Reedereien