Begriff: DbzwP

Documents against Payment Dokumente gegen Zahlung. Zahlungsbedingung; der Exporteur erteilt seiner Bank einen Inkassoauftrag. In diesem erhaelt die Bank die Anweisung, bestimmte Dokumente dem Importeur gegen Zahlung des Gegenwertes auszuhaendigen. Der Importeur muss nun also zu seiner Bank gehen und den Kaufpreis bezahlen. Diese Bank ueberweist die Summe an die Bank des Exporteurs und uebergibt dem Importeur die Dokumente. Nun kann der Importeur die Ware in Empfang nehmen. siehe ZAHLUNGSBEDINGUNGEN