Begriff: Deichrecht

die Gesamtheit der Vorschriften die sich mit den Rechtsverhältnissen der Deiche befassen. Zum Deichrecht gehört besonders die Regelung der Deichlast, das heißt der Verpflichtung zur Herstellung und Unterhaltung von Deichen, die Regelung des Eigentums an den Deichen. Die Eigentümer der Deichgrundstücke sind in Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts zu Deichverbänden zusammengeschlossen. Sie sind deichpflichtig, das heißt, ihnen obliegt die Durchführung der zur Funktionsfähigkeit der Deiche erforderlichen Maßnahmen. Die polizeilichen Befugnisse zum Schutz der Deiche und sonstigen Anlagen üben die Aufsichtsbehörden der Deichverbände aus (Deichpolizei). Bei Gefährdung eines Deiches durch Hochwasser muss die Bevölkerung Hilfe leisten.