Begriff: FREE PRATIQUE

Begriff aus dem Chartergeschaeft Nach erfolgreicher Abfertigung des Schiffes durch die Behoerden (Zoll, Polizei, Gesundheitsbehoerde) wird F. erteilt. F. ist erforderlich fuer das An-/Vonbordgehen sowie fuer den Beginn der Umschlagsarbeiten; Erlaubnis einen Hafen anzulaufen unter gesundheitlichen Aspekten.