Begriff: Flaggenrecht

1. Recht bzw. Pflicht eines Schiffes, eine bestimmte Flagge (National- bzw. Handelsflagge) am Mast zu führen. Nach dem Flaggenrechtsgesetz in der Fassung vom 26.10.1994 sind alle Kauffahrtei- und sonstigen Seeschiffe zur Führung der Bundesflagge verpflichtet, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Recht zur Führung der Flagge wird durch Schiffszertifikat nachgewiesen. Nähere Bestimmungen über Flaggenzeugnisse, Flaggenscheine, Postsignalflaggen u.a. treffen die Durchführungsverordnungen. Die Flaggen sind gegen Verunglimpfung geschützt (§90a StGB);
2. Rechtsgrundlagen in einem Flaggenstaat

Begriff: FLAGGENRECHT

Das Recht zum Fuehren der Landesflagge, das ein Schiff durch die Eintragung in das Schiffsregister eines Staates erhaelt. Durch diese Eintragung erhaelt es die Nationalitaet des Staates, d.h. es unterliegt dessen Rechtsordnung und geniesst dessen diplomatischen Schutz.