Begriff: FREIHEIT DER MEERE

Allgemein anerkanntes, vom hollaendischen Rechtsgelehrten Grotius (um 1625) formuliertes Recht, das jeder Nation zugesteht, die Weltmeere zu befahren. Dem Hoheitsrecht der Uferstaaten unterliegt nur die 3- Seemeilenzone, die von einigen Staaten inzwischen auf 12 und mehr Seemeilen ausgedehnt wurde.