Begriff: GWbzwKW-DSC-Seefunkanlagen

GW/KW-DSC-Seefunkanlagen müssen außer auf den ausschließlich für Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe erlaubten Frequenzen (GW 2187,5 kHz und 5 KW-DSC-Not und Sicherheitsfrequenzen) für die Teilnahme am allgemeinen Funkverkehr auf besonderen internationalen und nationalen DSC-Frequenzen senden und empfangen können. Die Übertragungsgeschwindigkeit im GW/KW-Bereich beträgt 100 Baud. Daraus ergibt sich eine Übertragungszeit für einen DSC-Anruf von 6,2 – 7,2 Sekunden. Mit KW-DSC-Seefunkanlagen muß neben Sprechfunkverkehr auch Funkfernschreibverkehr (Radiotelex) möglich sein.

siehe auch UKW-DSC-Seefunkanlage, (alternativ zu UKW siehe VHF)