Begriff: Hohe See

offenes Meer, der nicht zu den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der Küstenstaaten gehört und somit keiner staatlichen Souveränität unterliegt. Jeder Küsten- und Binnenstaat kann die Hohe See gleichberechtigt zu Zwecke der Schiffahrt, der Verlegung von Unterseekabeln und -leitungen sowie durch Überfliegen nutzen. Allerdings ist die Konvention der 3. UN-Seerechtskonferenz über die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel zu beachten, die die Grundrechte der Freiheit der Meere in gewisser Hinsicht einschränkt.