Begriff: Internationales Schiffsregister

Internationales Schiffsregister, das

Schiffsregister, das den Reeder mit Eintragung seines Schiffes dazu berechtigt, ausländische Besatzungsmitglieder zu niedrigeren als den deutschen Tariflöhnen zu beschäftigen. Auch von der Anwendung der deutschen Sozialversicherungsbestimmungen kann für diese Besatzungsmitglieder abgesehen werden. Die Schiffsführung muss jedoch Inhaber eines deutschen Patents sein.

Syn. Zweitregister