Begriff: KAITEILSCHEIN

Dokument, das vom Schuppen ausgestellt wird, wenn der Ladungsbeteiligte die Ladung nicht auf einmal abnehmen kann und deshalb ein zweites Mal wiederkommen muss, um den Rest abzuholen. Der K. ist heute nicht mehr gebraeuchlich, da man zunehmend mit einem Vermerk ueber den schon abgenommenen Teil der Ladung auf dem B/L arbeitet.