Begriff: KAIUMSCHLAGSGEBUEHR

Allgemeine Bezeichnung fuer die Gebuehr, die beim Umschlag von Waren ueber den Kai zu entrichten ist. Im ausgehenden Verkehr sind die Gebuehren vom Aussteller des Schiffszettels zu zahlen, im einkommenden Verkehr vom Ladungsempfaenger. Zusammen mit einer evtl. anfallenden Lagergebuehr wird die K. auch als das Warenentgelt bezeichnet. Im Containerverkehr gibt es spezielle Ausdruecke fuer die K., wie z.B. Terminal Handling Charge. Syn. Kaiumschlagsentgelt siehe CARGO HANDLING CHARGES