Begriff: KONSULATSFAKTUREN

Zusammenstellung aller fuer einen Verfrachter und an einen Empfaenger zur Verschiffung vorgesehenen Waren mit deren Handelsbezeichnungen, ihren Einzelgewichten und genauen Werten in Uebereinstimmung mit der Handelsrechnung. Die K. sind auf vorgeschriebenen Formularen in bestimmter Sprache aufzumachen und dem Konsul des Einfuhrlandes zur Beglaubigung vorzulegen, und zwar i.d.R. im Verschiffungshafen.