Begriff: Konterbande

(französisch), Banngut (Bannware),
1. allgemein Schmuggelware.
2. Völkerrecht kriegswichtige Güter(Kriegskonterbande), deren Zufuhr zu einem Krieg führenden Staat von dessen Kriegsgegner verboten wurde.

Begriff: KONTERBANDE

Bezeichnung fuer Waren, die der Beschlagnahmung ausgesetzt sind, wie z.B. Waffen, Drogen usw., da ein Land ihre Ein- oder Ausfuhr verbietet.