Begriff: Kabotage

(französisch Cabotage), im engeren Sinn die Küstenschifffahrt; im weiteren Sinn die Beförderung von Personen und Gütern zwischen zwei Orten im Inland, die nach nationalem Recht (z.B. §2 Küstenschifffahrtsgesetz) inländischen Unternehmen vorbehalten sein kann. Im Rahmen der EU ist der Kabotagevorbehalt weitgehend überholt.