Begriff: Kaigeld

Kaigeld, das (wharfage)

Vom Verfrachter an den Terminal für die Benutzung eines Kaiplatzes durch ein Seeschiff zu zahlen. Die Höhe des Kaigeldes richtet sich zum einen nach dem Gewicht der über den Kai umgeschlagenen Waren (Gewichtsentgelt) und zum anderen nach dem Raumgehalt (BRT/NRT) des Schiffes (Raumentgelt).

Syn. Schiffsentgelt