Begriff: Kanal

(von lateinisch canna Röhre), künstlicher Wasserlauf. Schifffahrtskanäle dienen der Herstellung zusammenhängender Schifffahrtswege. Da ohne natürliches Gefälle werden Höhenunterschiede im Gelände durch Schleusen oder Schiffshebewerke überwunden. Binnenschifffahrtskanäle ergänzen das durch die Flüsse gebildete Wasserstraßennetz (Mittellandkanal, Oder-Spree-Kanal, Elbe-Lübeck-Kanal). Oft übersteigen sie trennende Wasserscheiden (Main-Donau-Kanal) oder führen neben schwer befahrbaren oder überlasteten Flussstrecken her (Seitenkanal, Umgehungskanal), oder sie verbinden größere Wirtschaftsgebiete mit Seehäfen.Seeschifffahrtskanäle verbinden zwei Meere miteinander, entweder in offenem Durchstich (Sueskanal) oder als Schleusenkanal (Panamakanal, Nord-Ostsee-Kanal), oder sie dienen als Zugang zu landeinwärts gelegenen Seehäfen (Amsterdamer Seekanal).