Begriff: Konnossement

(italienisch-französisch), Wertpapier des Seefrachtverkehrsrechts; eine Beurkundung des Frachtvertrages, zugleich Empfangsbestätigung des Verfrachters und Versprechen der Ablieferung des Frachtgutes an den legitimierten Inhaber der Urkunde (§§ 642 folgende HGB). Das Konnossement trägt meist die Orderklausel; schon vor Empfang der Güter kann der Empfänger durch Indossament und Übergabe des Konnossements über die Ladung verfügen, womit der Erwerber des Konnossements Eigentümer des Gutes wird.

Begriff: KONNOSSEMENT

Urkunde, die den Beweis fuer den Seefrachtvertrag darstellt. Als Befoerderungsdokument ist es eine Empfangsbestaetigung, ein Transportversprechen und ein Auslieferungsversprechen des Verfrachters fuer die zur Befoerderung uebernommenen Waren. Als handelbares Wertpapier repraesentiert es den Wert der Ware. Die Uebergabe des K. kommt der Uebergabe der Waren gleich. siehe Sonderseite KONNOSSEMENT