Begriff: Konnossement (BbzwL Bill of lading)

Das Vom Verfrachter ausgestellte Urkunde, die ein Empfangsbekenntnis und ein Auflieferungsversprechen enthält (Haager Regeln 1937)
Ein Wertpapier, d.h. Urkunde, die ein privates Recht verbrieft, das ohne sie nicht geltend gemacht und nicht übertragen werden kann
Traditionspapier, d.h. ein Wertpapier, dessen Übergabe für den Erwerb von Rechten an einer Ware die gleiche Wirkung hat, wie die Übergabe der Ware selbst. B/L vertritt die Ware §650
Im Stückgut- und Linienverkehr  Übernahme- oder received-B/L (empfangen zur Verschiffung), von anderen Personen (Landpersonal, Agent) ausgestellt
Im Massengut- und Trampverkehr  Bord- oder shipped-B/L (verlagen auf MS), Konnossement wird vom Kapitän ausgestellt
Ablader hat Anspruch auf Ausstellung des B/L und auch Einfluss auf den Inhalt Zunächst bekommt er ein Übernahme-Konnossement, wenn die entsprechende Ladungspartie an Bord, dann das Bord-Konnossement. Er bestimmt auch die Anzahl der Ausfertigungen. Er füllt die Formulare aus und lebt sie zusammen mit dem mate´s receipt zur Unterschrift vor. Auf Verlangen des Kapitäns muss er die captain´s copy unterschreiben