Begriff: Küstenwache

Seit dem 1.07.1994 gibt es auch in Deutschland eine Küstenwache. Unter dieser gemeinsamen Bezeichnung koordinieren die Überwachungs- und Vollzugsdienste der zuständigen Bundesbehörden (Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, Bundesgrenzschutz, Zollverwaltung, Fischereiaufsicht) behördenübergreifend ihre Tätigkeit auf See.