Begriff: LIEN CLAUSE

Klausel im B/L, die dem Verfrachter ein Pfandrecht an der Ladung sowohl gegenueber dem Befrachter als auch gegenueber dem Empfaenger sichert. Die L. berechtigt den Verfrachter, die Gueter zur Deckung aller Ansprueche (Frachten etc.) unter bestimmten Bedingungen zu verkaufen.