Begriff: Meuterei

(zu Meute), Vereinigung (Zusammenrottung) mehrerer Personen zu Ungehorsam oder Empörung gegen Vorgesetzte. Das gemeinschaftliche Nichtbefolgen dienstlicher Anordnungen auf Schiffen, verbunden mit Gefahren für Menschen, Schiff und Ladung, ist eine Straftat nach §115 Seemannsgesetz. meutern, sich gegen Vorgesetzte auflehnen, den Gehorsam verweigern.