Begriff: Notsignal

Notsignal, das (distress signal, mayday)

Nach den KVR international vereinbarte optische und akustische Signale, mit denen man im Falle einer Gefahr für Boot/Schiff und Besatzung Hilfe erbitten kann. Dazu gehören u. a. ein Dauerton mit dem Nebelhorn oder einem anderen Signalgerät, das Morsezeichen SOS (kurz-kurz-kurz-lang-lang-lang-kurz-kurz-kurz) über Morsetelegraphie oder mit Morselampe, das Wort Mayday über Sprechfunk, das Flaggensignal NC des internationalen Signalalphabetes im Rigg, Seenotfeuerwerk mit roten Handfackeln (Handrotfeuer), roten Leuchtkugeln, roten Fallschirmsignalraketen, ein orangefarbenes Rauchsignal sowie das Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme (Hampelmann). Nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist auch kreisförmiges Schwenken einer Flagge oder eines Lichtes sowie anhaltendes Läuten mit der Glocke zugelassen. Wenn eines dieser Notsignale ohne zwingende Gründe benutzt und insbesondere ein Notzeichen für den Funkverkehr mißbraucht, wird mit Gefängnisstrafe bestraft. Alle Notsignale stehen unter einem besonderen Schutz. Alle als Notsignale erlaubten Zeichen und Signale enthält die Anlage IV der KVR.

siehe auch SAR, DGzRS, Spechfunk,