Begriff: OPTIONSLADUNG

Ladung, die so gestaut ist, dass sie in jedem vom Befrachter genannten Optionshafen geloescht werden kann. Dabei kann jeder der im Konnossement Aufgefuehrten den Optionshafen bestimmen, also festlegen, in welchem Hafen die Ladung geloescht werden soll. Je nach Tarifbestimmung muss die Option bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. FEFC 96 Std.) vor Erreichen des erstgenannten Optionshafens erklaert werden. Falls die Option nicht erklaert wird, kann die Partie bereits im ersten genannten Optionshafen geloescht werden, spaetestens im letztgenannten. Fuer die Optionsverladung erhebt der Verfrachter i.d.R. einen Zuschlag auf die Frachtrate.