Begriff: PFANDRECHT

Dingliches Recht an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung. In der Schiffahrt hat der Verfrachter ein P. an der Ladung von der Annahme bis zur Auslieferung, soweit es binnen 30 Tagen nach Auslieferung gerichtlich geltend gemacht wurde und sich die Ladung noch im Besitz des Empfaengers befindet. Es dient der Frachtsicherung.