Begriff: Partenreederei, Reederei

 Miteigentum an einem Schiff
 Anzahl und Größe der Parten sind nicht vorgeschrieben,
 ein Mitreeder kann auch mehrere Parten besitzen,
 Zwang zur Eintragung der Parten ins Schiffsregister,
 erforderlich ist der dauernde Erwerb durch die Seefahrt,
 das Schiff muss ein Seeschiff sein.