Begriff: Positionslichter

(Positionslaternen, Positionslampen), Leuchten zur Kennzeichnung von Fahrzeugen (Lichterführung). International vorgeschriebene Kennzeichnung von Luft- und Wasserfahrzeugen durch Positionslichter, dient der Kollisionsverhütung. In Fahrt befindliche Schiffe führen von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang und am Tage bei unsichtigem Wetter ein weißes Topplicht am vorderen und (höher angebracht) am hinteren Mast, ein rotes Seitenlicht backbord, ein grünes Seitenlicht steuerbord und das weiße Hecklicht. Für Spezialschiffe sowie für ankernde, fischende und manövrierunfähige Fahrzeuge ist eine besondere Lichterführung vorgeschrieben. Segelschiffe und Sportboote haben Kombinationslichter.

Begriff: POSITIONSLICHTER

Fuer Schiffe international vorgeschriebene Lichter, die bei Dunkelheit Fahrtrichtung und Lage des Schiffes erkennen lassen. Steuerbord gruen Backbord rot Heck- und Toplampen weiss