Begriff: Prise

(französisch »das Genommene«) die, Völkerrecht das von einem Krieg führenden Staat nach Seekriegsrecht weggenommene feindliche oder neutrale Schiff oder Ladungsgut. Oberster Grundsatz des Priserechts ist, dass ein aufgebrachtes Schiff oder Ladungsgut nur aufgrund eines ordnungsgemäßen Verfahrens vor einem staatlichen Prisegericht des nehmenden Staates eingezogen werden darf (Kondemnation), das nach der staatlichen Prisegesetzgebung und nach den Regeln des Völkerrechts entscheidet.

Begriff: PRISE

Ein durch eine Seestreitkraft beschlagnahmtes Schiff, das so der Verfuegungsgewalt des Reeders entzogen wird.