Begriff: REISECHARTER

Charter, aufgrund derer ein Reeder einem Charterer sein ganzes Schiff oder einen Teil des Schiffes fuer den Seetransport einer Voll- oder Teilladung fuer eine bestimmte Reise zur Verfuegung stellt, wobei die Raten und Bedingungen vorher beiderseitig vereinbart werden. engl. Voyage Charter