Begriff: RMS Lusitania

RMS Lusitania, britischer Passagierdampfer, Jungfernfahrt am 7. September 1907. Mit 239 m Länge, 26,8 m Breite, 31.550 BRT und einer Geschwindigkeit von 25 Knoten das größte und schnellste Passagierschiff seiner Zeit. Für die Cunard-Line bewältigte die Lusitania die Strecke Liverpool New York in 4 ½ Tagen, was ihr das Blaue Band einbrachte.

Vorgeschichte der Lusitania Bereits 1903 schließt die britische Admiralität mit der Schifffahrtsgesellschaft Cunard Steamship Company ein Geheimabkommen zum Bau von zwei Passagierschiffen für Kriegszwecke. Die Admiralität übernimmt sämtliche Kosten, im Gegenzug verpflichtet sich die Cunardlinie, im Kriegsfall ihre gesamte Flotte der Royal Navy zu unterstellen. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wurde das Schiff vertragsgemäß der britischen Admiralität unterstellt und am 17. September 1914 als bewaffneter Hilfskreuzer in das britische Flottenregister aufgenommen, nachdem es unter Geheimhaltung am 12. Mai 1913 in einem Liverpooler Trockendock u.a. bereits heimlich mit zwölf 15-cm-Schnellfeuerkanonen bestückt worden war, samt dazugehöriger Munition. Neben dem weiter erfolgenden zivilen Passagiertransport wird der Hilfskreuzer auch zur Verschiffung von Munition eingesetzt. Der Munitionstransport wird zwar heute noch gelegentlich bezweifelt, ist aber spätestens seit den Ende der neunziger Jahre erfolgten Tiefseetauchgängen am Wrack u.a. auch durch Video-Aufnahmen zweifelsfrei dokumentiert und somit gesichert. Der Kommandant von dem deutschen U-Boot U-20, Kapitänleutnant Walther Schwieger, versenkte die Lusitania am 7. Mai 1915 innerhalb des zum Kriegsgebiet erklärten Meeresabschnitts knapp westlich des britischen Fastnet-Felsens in Kenntnis der Meldung, dass sie zuvor an Pier 54 in New York 1.248 Kisten mit 7,5-cm-Granaten, 4.927 Kisten mit Gewehrpatronen, 2.000 Kisten mit weiterer Munition für Handfeuerwaffen, zusammen etwa 10,5 Tonnen Sprengstoff, für das gegen Deutschland kämpfende England geladen hatte. Die Lusitania versank binnen 18 Minuten vollständig. Dabei kamen 1.198 Menschen, darunter 124 amerikanische Staatsbürger, ums Leben, bis heute eine der größten Schiffskatastrophen der Geschichte. 94 US-Amerikaner wurden von Fischern aus Queens aus der ruhigen See errettet. Die hohe Anzahl an Opfern nahe der südirischen Küste lag unter anderem an konstruktiven Mängeln der Lusitania

Das Schiff verfügte über Längsschotten an beiden Seiten. Diese wurden als Kohlebunker genutzt. Durch die Kohle ließen sich die wasserdichten Schotten nicht schließen.
Das Schiff war zum Erreichen hoher Geschwindigkeiten in Relation zu seiner Länge und Höhe sehr schmal (werbetechnisch schlank) konstruiert. Dadurch hatte es eine geringe Seitenstabilität. (Zum Vergleich die Titanic war 269 m lang, 28 m breit bei ca. 45.000 BRT)
Ergänzend kam hinzu, dass die wahrscheinlich ebenfalls geladene Schießbaumwolle auf Kontakt mit dem Seewasser durch Explosion reagiert haben dürfte. Dies würde Berichte von Überlebenden über eine zweite Explosion an Bord mit der Aussage des Kommandanten von U 20, er habe nur einen Torpedo abgeschossen, in Einklang bringen. Anderen, inzwischen weitgehend widerlegten Theorien zufolge, könnte die zweite Explosion auch durch Kohle- oder Aluminiumstaub ausgelöst worden sein, der durch die Torpedoexplosion aufgewirbelt wurde und somit ein explosives Luft-Gemisch bildete, das kurze Zeit nach dem Torpedotreffer detonierte.

Die Versenkung lieferte den USA den formalen Grund für den Eintritt in den bisherigen europäischen Krieg gegen Deutschland und seine Verbündeten, der damit zum Weltkrieg wurde. Weiter führte der Untergang der Lusitania dazu, dass alle in Großbritannien lebenden deutschen und österreichischen Staatsbürger, um eventuelle Spionage und Sabotage zu verhindern, bis zum Ende des Ersten Weltkrieges in Lagern (Lager in englisch = Concentration Camp) interniert wurden.

Die spätere gerichtliche Würdigung vor dem New Yorker Appellationsgericht ergab Ende Januar 1923 den Richter-Spruch, dass die Lusitania sehr wohl Munition an Bord gehabt hatte und somit die deutsche Versenkung nicht als Seeräuberverbrechen, sondern als eine regelrechte Kriegshandlung anzusehen ist. Die völkerrechtlichen Aspekte des Angriffs werden bis heute dennoch kontrovers diskutiert, ebenso wie die belegbare Theorie, die britische Admiralität habe das Schiff absichtlich in die Schusslinie deutscher U-Boote dirigiert, um die USA in den Krieg zu verwickeln, was den Ausgang des Krieges zu Gunsten der britischen Interessenlage entscheidend beeinflussen mußte. Dafür spricht, dass Kapitän Turner am 7. Mai 1915 den Befehl erhält, nicht Liverpool, wie geplant, sondern Queenstown anzulaufen. Dadurch gerät die Lusitania unmittelbar in den Wirkungsraum von U-20, der der britischen Admiralität zuvor durch Room-40 bekannt war. Zudem hatte man bereits am 5. Mai den britischen Kreuzer Juno von seiner Position am Fastnet-Felsen abgezogen, der ab dort den Geleitschutz für die Lusitania übernehmen sollte. Die britische Admiralität übermittelt Turner irreführende Positionsangaben von U 20 und verschweigt außerdem die Tatsache, dass drei Tage zuvor die Liverpool-Route um die Nordküste Irlands freigegeben worden ist. Die Faktenlage wird von späteren Analysten als Leiten vor die Torpedorohre deutscher U-Boote interpretiert, um den Gegner zu einer Tat zu provozieren, die die USA in den Krieg verwickeln soll. Die Akten des Naval Intelligence Department, die sich auf die Lusitania und ihre Ladung beziehen, sind im Navy Records Office in Bath aufbewahrt. Sie befinden sich auch in 2004 noch immer auf der Geheimliste. Als US-Präsident Wilson in zwei Noten von Deutschland verlangt, die Versenkung der Lusitania als Verbrechen zu verurteilen, tritt der amerikanische Außenminister William Jennings Bryan zurück, weil die Note Wilsons den Charakter eines Ultimatums hat und die Vereinigten Staaten in einen Krieg mit Deutschland verwickeln könnte. Nach Bryans Meinung hat Deutschland ein Recht zu verhindern, dass seinen Feinden Kriegsmaterial geliefert wird. Wenn solche Schiffe Passagiere in der Hoffnung an Bord nehmen, dass sie dann nicht angegriffen werden, so sei das kein legitimer Schutz vor einer Zerstörung.