Begriff: RUNNING DOWN CLAUSE

Klausel in der Schiffs-Kasko-Versicherung Mit dem Zusatz 4/4 besagt sie, dass ein dem Reeder durch eine Kollision entstandener Kasko-Schaden voll gedeckt wird. Historisch ist der Ausdruck aus der 3/4-Running Down der englischen Kaskoversicherer entstanden, in der bei einem Schaden 75% von der Kaskoversicherung und 25% vom P&I-Club getragen werden.