Begriff: Reederei

Gesellschaftsform des Seerechts; Vereinigung mehrerer Personen (Mitreeder/Partenreeder), die ein oder mehrere ihnen nach Bruchteilen gehörende(s) Schiff(e) auf gemeinschaftliche Rechnung verwendet(Schifffahrtsgesellschaft). Der Part/Anteil eines Mitreeders sowohl am Schiff als auch am Reedereivermögen heißt Schiffspart. Reedereien gibt es auch in der Binnenschifffahrt. Auch Partenreedereien genannt.