Verordnung, die regelt, mit welcher Besatzung nach Anzahl, Qualifikation und Dienstgraden Schiffe unter deutscher Flagge entsprechend Schiffstyp, Vermessung, Maschinentyp und -leistung sowie Fahrtgebiet zu besetzen sind.
Begriff:SCHIFFSBESETZUNGSVERORDNUNG
« Zurück zur Enzyklopädie