Kosten, die durch den Betrieb eines Seeschiffes hervorgerufen werden. Dazu zaehlen z.B. Bunker-, Ausruestungs-, Versicherungs- und Kapitalkosten.
Begriff:SCHIFFSBETRIEBSKOSTEN
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Kosten, die durch den Betrieb eines Seeschiffes hervorgerufen werden. Dazu zaehlen z.B. Bunker-, Ausruestungs-, Versicherungs- und Kapitalkosten.