Begriff: Schiffsregister

öffentliches, beim Amtsgericht des Heimathafens geführtes, dem Grundbuch vergleichbares und ähnlich aufgebautes Register für Seeschiffe (Seeschiffsregister), Binnenschiffe und Schiffsbauwerke (Binnenschiffsregister). Eingetragen werden Name und technische Daten des Schiffs, Eigentümer, Schiffshypotheken u.a. Über die Eintragung wird eine Urkunde ausgestellt, bei Seeschiffen das Schiffszertifikat, bei Binnenschiffen der Schiffsbrief.

Begriff: SCHIFFSREGISTER

Verzeichnis aller Schiffe unter der Flagge eines Staates. In Deutschland wird es vom jeweils zustaendigen Amtsgericht gefuehrt. Das S. ist in drei Abteilungen aufgeteilt 1. Identitaetsangaben des Schiffes (z.B. Groesse); 2.Eigentumsverhaeltnisse; 3. Rechte Dritter (z.B. Hypotheken). Man unterscheidet generell zwischen offenen und geschlossenen Registern. Letztere sind nur Reedern zugaenglich, die ihren Hauptsitz in dem jeweiligen Staat haben.