Begriff: SPEDITIONSVERTRAG

Gegenseitiger Dienstleistungsvertrag zwischen Spediteur und Versender. Der Spediteur verpflichtet sich dazu, die Befoerderung der Gueter im Rahmen der ADSp zu besorgen und der Auftraggeber (Versender) dazu, die dafuer zu leistende Verguetung zu entrichten.