Begriff: Schiffspfandrecht

(Schiffshypothek), das dem Grundpfandrecht entsprechende Pfandrecht an einem in das Schiffsregister eingetragenen Schiff zur Sicherung einer Forderung. Bestellung und Übertragung des Schiffspfandrechts erfolgen durch Einigung und Eintragung im Schiffsregister. Dem Schiffspfandrechtsgläubiger haften das Schiff nebst Zubehör und Versicherungsrechten.