Begriff: Schiffsregisterordnung

Schiffsregisterordnung, die

Verordnung, die regelt, wie die Schiffsregister in Deutschland geführt werden müssen. Die Schiffsregisterordnung legt fest, dass ein Schiff am Hauptwohnort des Besitzers/Reeders registriert wird. Dies kann also auch im Binnenland sein. Ferner bestimmt sie, dass ein Schiff bei Registrierung ein amtliches Rufzeichen und die Berechtigung erhält, die deutsche Flagge zu führen.

siehe auch Schiffsregister, Call sign, Rufzeichen,