Begriff: SeeBG

SeeBG = Seeberufsgenossenschaft, die

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, durch den die Arbeitnehmer in der Seeschifffahrt gegen Unfälle während der Arbeitszeit versichert sind. Alle deutschen Reedereien sind als Arbeitgeber Pflichtmitglieder der SeeBG und zahlen entsprechende Beiträge. Im Zusammenhang mit der Unfallversicherung ist auch die Unfallverhütung Aufgabe der SeeBG. Deshalb ist die SeeBG zuständig für die Schiffssicherheit und stellt einige Schiffspapiere aus wie z.B. Bausicherheitszeugnis und Ausrüstungssicherheitszeugnis. Weitere Aufgabe der SeeBG ist die Untersuchung von Seeleuten auf Seediensttauglichkeit.

siehe auch Musterung