Begriff: Seeamt

(SeeA), Ausschuss zur Untersuchung von Ursachen und Umständen von Seeunfällen, eingerichtet bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest.

Begriff: Seeamt

Seeamt, das

Untersuchungsstelle für Seeunfälle, die auf deutschen Schiffen oder in deutschen Hoheitsgewässern stattgefunden haben oder bei denen deutsche Schiffe beteiligt waren. Das S. kann kein verbindliches Urteil fällen, jedoch gilt seine Entscheidung als Gutachten bei Prozessen. Ferner kann das S. Seepatente einziehen. Es kann einen Schuldspruch fällen.