Begriff: Seeversicherung

Versicherer  bietet aufgrund von Versicherungsverträgen dem Versicherten Versicherungsschutz. Es sind überwiegend große Gesellschaften mit den Rechtsformen AG oder VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit). Meistens sind an der Versicherung eines Schiffes oder einer Flotte 50 bis 100 Versicherungsgesellschaften beteiligt. Der Führende Versicherer wickelt alle Schäden ab, muss aber nicht der prozentual größte sein.
Versicherungsnehmer  ist der Vertragspartner des Versicherers. Kaskoversicherung Reeder Versicherungsnehmer und Versicherter. Güterversicherung Ablader für den Befrachter, bei Übergabe des Konnossements mit Police wird der Empfänger zum Versicherten. Massengutladungen lässt der Importeur meist selbst versichern.
Assekuradeure  Arbeiten für mehrere Versicherungen und haben aufgrund ihres Fachwissens eine nach außen unbeschränkte Vollmacht, die im Innenverhältnis aber durch einen Agenturvertrag beschränkt ist. Er entwickelt Prämien, zeichnet Policen, beurteilt Risiko und führt Regresse durch.
Versicherungsmakler  Besorgt im Auftrag des Kunden (Reederei) den Versicherungsschutz, er verhandelt mit dem Assekurateur die Bedingungen aus und hält sie im Schlussschein fest
Havariekommissar Beauftragter von Versicherungen Schaden festzustellen, Bergungs- und Hilfskosten, kann aber nicht Ansprüche An- oder Ablehnen. Meistens orts- und landeskundig. Davon gibt es ein weltweites Netz und in jeder Police gibt es einen Zuständigen Havariekommissar bzw. Liste von ihnen.