Begriff: Seezeichen

im Wasser oder an Land befindliche, feste (Leuchtfeuer, Richtfeuer, Baken, Stangen und Pricken) oder schwimmende (Feuerschiffe sowie Spitz-, Stumpf-, Baken-, Leucht-, Spiren-, Faß- oder Kugeltonnen) Hilfsmittel zur Navigation, deren Form, Farbe, eventuell Toppzeichen und Kennung genau festgelegt sind. Laterale (seitenbezogene) Seezeichen bezeichnen das Fahrwasser, kardinale (ortsbezogene) Seezeichen die Untiefen, Schiffahrtshindernisse und Sperrgebiete.