Begriff: Segelschiff

(Segler), größeres Wasserfahrzeug mit Segeln, das durch Windkraft fortbewegt wird. Laut Klassifizierungs-Vorschrift des Germanischen Lloyd jedes Schiff, dessen Segelfläche größer als das 1,5 fache seiner Länge mal Breite ist. Den Typ des Segelschiffs bestimmen die Anzahl der Masten (Ein- bis Siebenmaster) sowie Form und Anordnung der Segel (Rahsegel oder Schratsegel). Rahsegel sind Quersegel die mit ihrer Oberkante an den, querschiffs an den Masten angebrachten, Rahen befestigt sind. Bei den Schratsegeln ist die Vorderkante mittschiffs am Mast befestigt und deren Hinterende durch eine Schot einstellbar; zu ihnen zählen die Hoch-, Gaffel- und Stagsegel. Die (Rah)Segel eines voll getakelten Mastes sind von unten Untersegel (Fock-, Groß- u.a. Segel), Unter-, Obermarssegel, Unter-, Oberbramsegel, Royal und Skysegel. Vom Fockmast nach vorn zum Klüverbaum und zwischen den Masten werden meist noch dreieckige Stagsegel gesetzt. Segelschiffe mit drei voll getakelten Masten (d.h. rahgetakelt) heißen Vollschiff, bei mehr Masten wird die Anzahl der Masten mitgenannt. Zu den Rahschiffen zählen (Drei-, Vier- und Fünfmast-)Vollschiffe, Briggen (Zweimastvollschiffe) und Barken (Dreimastsegler;
hinterster Mast mit Schratsegel, die anderen Rahsegel). Schoner haben nur Schratsegel.