Begriff: UKW-Handsprechfunkgerät

UKW-Handsprechfunkgerät, das (VHF-mobile radio)

Die UKW-Handsprechfunkgeräte für Überlebensfahrzeuge dienen zur Verständigung mit Fahrzeugen, die an der Suche und Rettung beteiligt sind. Für GMDSS zugelassene UKW-Handsprechfunkgeräte müssen bis 1m Wassertiefe wasserdicht sein. Sie müssen mindestens mit den Kanälen 16 und einem weiteren Kanal ausgerüstet sein. Die Ausrüstung mit den Kanälen 6, 13, 15 und 17 wird empfohlen. Duplexkanäle sind nicht erlaubt. Sie müssen während der Reise ständig betriebsbereit sein. Für den Einsatz im Rettungsmittel ist der Betrieb mit einer Lithiumzelle vorgeschrieben.