Begriff: VIDIERUNG

Konsularische Beglaubigung: Viele Staaten schreiben fuer Einfuhrwaren vor, dass die Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und oft auch die Konnossemente von dem Konsulat im Verschiffungshafen zu beglaubigen sind. Hierfuer werden i.d.R. Gebuehren erhoben.