Begriff: Vermessung

Von Schiffen mit dem Zweck, eine Grundlage über die von Schiffen für die Benutzung von Häfen, Kanälen usw. zu zahlenden Gebühren zu bekommen. Es wird der Rauminhalt des ganzen Schiffskörpers vermessen. Siehe Netto- und Bruttoraumgehalt. Bei Yachten zu dem Zweck, für Regatten möglichst gleiche Bedingungen bei unterschiedlichen Booten zu erhalten. Die Vermessung erstreckt sich hier meist auf schnelligkeitsfördernde Werte, wie Länge, Tiefgang, Segelfläche, die besteuert oder geschwindigkeitshemmende Werte, wie Gewicht, Freibord die vergütet werden. Für die Bestimmung der Bauteile eines Schiffes nach den Tabellen der Klassifikations-Gesellschaften wird ebenfalls der Schiffsrumpf vermessen – nach anderem Modus. Küstenvermessung erstreckt sich auf die Punkte, die für die Schiffahrt wichtig sind, wie Feststellung der Wassertiefen, Strömungen, Landmarken usw.