Begriff: Vollmächte, Vollmacht eines Korrespondenzreeders

Die Vollmacht eines Korrespondentreeders bezieht sich im Außenverhältnis, d.h. im Verhältnis zu Dritten, im einzelnen auf folgendes:
 Rechts- und Geschäftshandlungen, die der Betrieb einer Reederei gewöhnlich mit sich bringt,
 Ausrüstung des Schiffes,
 Erhaltung des Schiffes,
 Verfrachtung des Schiffes,
 Versicherung der Fracht,
 Ausrüstungskosten,
 Havariegelder,
 Empfangnahme von Geld
 Vertretung der Reederei vor Gericht
 Einstellung und Entlassung des Kapitäns, Erteilung von Anweiseungen.

Mit Sondervollmacht sind folgende Rechtsgeschäfte möglich:
 Eingehen von Wechselverbindlichkeiten,
 Aufnahme von Darlehen,
 verkauf von Schiff und sparten,
 Verpfändung von Schiff und sparten
 Abschluss von Versicherungen für Schiff und sparten.

Folgende Verpflichtungen hat der Korrespondentreeder gegenüber der Reederei
 Gefasste Beschlüsse ausführen,
 Beschränkungen einhalten,
einholen von Beschlüssen bei neuen Reisen, außergewöhnlichen Reparaturen,
 Sorgfalt eines ordentlichen Reeders anzuwenden,
 Buchführung über Geschäftsführung,
 Belege aufzubewahren,
 Jedem Mitreeder auf Verlangen Kenntnisse zu geben über Reise, Reederei, Schiff und Ausrüstung,
 Jedem Mitreeder Einsicht in Papiere, Bücher und Briefe zu gestatten,
 Rechnung zu legen (handelsrechtlich besteht eine Verpflichtung zur Erstellung einer Jahresbilanz, weiterhin muss der Korrespondentreeder wegen der Steuerpflicht der Mitreeder einen Jahresabschluss aufstellen.