Die Vollmacht eines Korrespondentreeders bezieht sich im Außenverhältnis, d.h. im Verhältnis zu Dritten, im einzelnen auf folgendes:
Rechts- und Geschäftshandlungen, die der Betrieb einer Reederei gewöhnlich mit sich bringt,
Ausrüstung des Schiffes,
Erhaltung des Schiffes,
Verfrachtung des Schiffes,
Versicherung der Fracht,
Ausrüstungskosten,
Havariegelder,
Empfangnahme von Geld
Vertretung der Reederei vor Gericht
Einstellung und Entlassung des Kapitäns, Erteilung von Anweiseungen.
Mit Sondervollmacht sind folgende Rechtsgeschäfte möglich:
Eingehen von Wechselverbindlichkeiten,
Aufnahme von Darlehen,
verkauf von Schiff und sparten,
Verpfändung von Schiff und sparten
Abschluss von Versicherungen für Schiff und sparten.
Folgende Verpflichtungen hat der Korrespondentreeder gegenüber der Reederei
Gefasste Beschlüsse ausführen,
Beschränkungen einhalten,
einholen von Beschlüssen bei neuen Reisen, außergewöhnlichen Reparaturen,
Sorgfalt eines ordentlichen Reeders anzuwenden,
Buchführung über Geschäftsführung,
Belege aufzubewahren,
Jedem Mitreeder auf Verlangen Kenntnisse zu geben über Reise, Reederei, Schiff und Ausrüstung,
Jedem Mitreeder Einsicht in Papiere, Bücher und Briefe zu gestatten,
Rechnung zu legen (handelsrechtlich besteht eine Verpflichtung zur Erstellung einer Jahresbilanz, weiterhin muss der Korrespondentreeder wegen der Steuerpflicht der Mitreeder einen Jahresabschluss aufstellen.